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Das gefundene Kind im Königsmoor

1718               

Im Archiv der Chronik von Kiebitzreihe befindet sich ein vergilbter Bogen Papier, auf dem in wenigen Sätzen ein Vorgang festgehalten wurde, wie er hin und wieder auch heute noch vorkommt.

Urkunde aus dem Archiv der Chronik von Kiebitzreihe

 

Es heißt dort, am 19. Dez. 1718 ist die Gemeinde auf dem Kirchhof zusammengekommen, um gemeinsam darüber zu beraten, was mit dem im Königsmoor gefundenen Kind geschehen soll. Das Schreiben gibt keine Auskunft, ob das Kind ein Mädchen oder ein Junge war. Auch wird weder der Name noch das Alter mitgeteilt. Die auf dem Kirchhof versammelten Einwohner des Kirchspiels Süderau beschließen, dass die Kirchenältesten das Kind „verdingen" sollen. Da es verdingen und nicht in Pflege geben heißt, kann davon ausgegangen werden, dass das Kind ein Alter hatte, in dem es nach den damaligen Gewohnheiten in den dafür in Frage kommenden Familien für Unterkunft und Beköstigung arbeiten musste.

 

Diese Entscheidung war für die damalige Zeit nicht ungewöhnlich. Kinderarbeit gehörte zum Alltag in den Dorfschaften des Königsmoors. Diese Begebenheit aus der damaligen Zeit ist trotz der wenigen Worte geeignet, uns einen Einblick in das alltäglich gemeindliche Leben zu vermitteln. Es war nicht der Kirchspielvogt und auch nicht der Pastor, der darüber zu befinden hatte, was mit dem Kind geschehen sollte. Die ganze Gemeinde wurde gefragt, und ihren Beschluss hatten die Kirchenältesten auszuführen. Die beurkundenden Achtsmänner - bei der Brandgilde Aeltermänner genannt - garantierten mit ihrer Unterschrift dafür, daß die Gemeinde sich an ihre Entscheidung gebunden fühlte. Die Einla-dung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt für diese Versammlung ist allem Anschein nach durch den von 1712 bis 1730 in Süderau predigenden Pastor Lampertus Alardus erfolgt, während das Schriftbild des Beschlusses auf einen der beiden Achtsmänner hindeutet. 

 

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