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Bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt

Das Amt Horst-Herzhorn sucht Schöffinnen/Jugendschöffinnen und Schöffen/Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028, die für das Amtsgericht Itzehoe bzw. Landgericht Itzehoe gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Strafverfahren verhandeln und entscheiden.

 

 

Vorraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes:

  • Sie sind bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und unter 70 Jahre alt
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie sind straffrei
  • Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in einen der amtsangehörigen Gemeinden


Darüber hinaus sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
   
Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Amtes Horst-Herzhorn (www.amt-horst-herzhorn.de).


Wer Schöffin/Jugendschöffin oder Schöffe/Jugendschöffe beim Amts- bzw. Landesgericht werden will, kann sich aktuell um die Aufnahme in die Vorschlagslisten für dieses Ehrenamt bewerben.

 

Bei Fragen melden Sie sich bei Frau Braun unter 04126 -392814 / ().

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl