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Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umfeld von Reetdachhäusern in Kiebitzreihe.

Kiebitzreihe

Liebe Kiebitzreiherinnen, liebe Kiebitzreiher,

in wenigen Tagen gehört das Jahr 2018 schon der Vergangenheit an. Das Neue Jahr 2019 wird auch in unserer Gemeinde traditionell von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern begrüßt. Im Umfeld von Reetdachhäusern bitte ich Sie um Beachtung der Anordnung über das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in Kiebitzreihe. (Details siehe Bekanntmachung des Amtes Horst-Herzhorn)

Am 31. Dezember 2018 und 01. Januar 2019 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nur nach folgender Maßgabe verwendet (abgebrannt) werden:

1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 180 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung  abgebrannt werden.

2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden. 

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien viel Glück und Gesundheit im Neuen Jahr.

     Ihre

  Frauke Biehl

Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Sylvester